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AG-Stornoregelungen

Folgende Stornoregelungen gelten für alle AG-Veranstaltungen:

Eine Stornierung unserer Tagungen und Seminare ist jederzeit möglich. Wir bitten, den Rücktritt gegenüber der AG-Geschäftsstelle in Schriftform zu erklären.

 

Erfolgt durch Angemeldete eine Stornierung oder treten sie die Tagung/das Seminar nicht an, so verliert die AG der CVJM den Anspruch auf den Tagungs-/Seminarpreis. Stattdessen kann die AG der CVJM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist.

 

Die AG der CVJM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Tagungs-/Seminarbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Tagungs-/Seminarleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Tagungs-/Seminarpreises berechnet:

 

bis 29 Tage vor Tagungs-/Seminarantritt:              10 %

vom 28.-22. Tag vor Tagungs-/Seminarantritt:     25 %

vom 21.-15. Tag vor Tagungs-/Seminarantritt:     50 %

vom 14.-8. Tag vor Tagungs-/Seminarantritt:       75 %

ab 7 Tage vor Tagungs-/Seminarantritt:                 90 %